Fünf GASAG-Mitarbeiter in ihrer Arbeitskleidung stehen unter Bäumen vor einem Backsteingebäude

REISEKOSTENERSTATTUNG.

Ihre Reisekostenerstattung

Wir erstatten Ihnen gern die Reisekosten, die Ihnen durch die Teilnahme am Vorstellungsgespräch entstehen.

Füllen Sie hierfür bitte das Formular aus und senden es uns mit allen eingescannten Original-Belegen.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Reisekostenerstattung. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Für eine zügige Erstattung Ihrer Aufwendungen bitten wir Sie, die Anträge spätestens drei Monate nach dem Vorstellungsgespräch einzureichen.

Hinweis: Den Ersatz der Reisekosten beschränken wir unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (auch private PKW-Fahrten) auf die Höhe der unmittelbaren Kosten für die Benutzung einer Bahnfahrt der zweiten Klasse. Zusätzliche Kosten für Sammel- oder Vielbenutzerausweise werden auch dann nicht erstattet, wenn dadurch das Ticket günstiger erworben werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung darüberhinausgehender Aufwendungen, die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, besteht nicht.