
Kommunale Wärmeplanung.
Die Wärmewende kurz erklärt
Die kommunale Wärmeplanung ist Grundlage für die deutschlandweite Transformation der Wärmeversorgung hin zu fossilfreien Energielösungen bis 2045. Hintergrund ist das im Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz, das eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verknüpft ist.
Die kommunale Wärmeplanung ist nicht nur ein wichtiger Wegweiser für Industrie und Gewerbe, um Wärmepotenziale abzuschätzen, sondern gibt auch den Besitzerinnen und Besitzern von Immobilien darüber Aufschluss, ob sie an ein zentrales Wärmenetz angeschlossen werden können. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich eigenständig um eine nachhaltige Wärmeversorgung kümmern. Mögliche sind Technologien, Wärmepumpen oder auch – je nach Standort – Photovoltaik-Anlagen. Bis wann die dezentralen, nachhaltigen Wärmetechnologien eingebaut sein müssen, legt wiederum das Gebäudeenergiegesetz fest. Geothermie
Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung fertig sein?
Für Berlin und andere große Städte muss eine finale Wärmeplanung bis 2026 vorliegen. In Brandenburg haben viele Kommunen sogar bis 2028 Zeit. Wieso ist das so? Für die Frist, wann die Wärmeplanung vorgelegt werden muss, ist die Einwohnerzahl entscheidend. Kleinere Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben bis 2028 Zeit. Liegt die Bevölkerungszahl unter 10.000 Bewohnerinnen und Bewohnern, ist sogar ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren bis 2028 möglich.
Wie sollen die Wärmenetze transformiert werden?
Die Transformation des Wärmenetzes betrifft sowohl Fernwärme als auch dezentrale Nahwärmenetze. Bis 2030 muss die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden und die Wärmenetze bis dahin zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer gespeist werden. 2045 sollen schließlich alle Wärmenetze zu 100 Prozent klimaneutral gestellt sein. Die Ausnahme von der Regel: In neu geplante Netze müssen bereits jetzt 65 Prozent erneuerbare Energien eingespeist werden. Abwärme
Vorreiter Berlin: Was unterscheidet die verkürzte Wärmeplanung von der kommunalen Wärmeplanung?
Die ist Bestandteil der umfangreichen kommunalen Wärmeplanung bis 2026. Schon heute steht fest, dass nicht alle Stadtgebiete mit Fernwärme versorgt werden können. Um Berlinerinnen und Berlinern frühzeitig einen Ausblick auf die künftige Energieversorgung in ihrem Stadtteil zu geben, hat der Senat sich freiwillig für die Durchführung einer verkürzten Wärmeplanung entschieden. Auch Zonen mit geothermischen Potenzialen wurden im Zuge dessen ermittelt. Das ermöglicht Immobilienbesitzerinnen und -besitzern, sich bereits jetzt Gedanken um eine dezentrale Energielösung zu machen, wenn für sie kein klassischer Netzanschluss mit Fernwärme infrage kommt. verkürzte Wärmeplanung Berlins
Wer hat Anspruch auf eine verkürzte Wärmeplanung?
Die Option der verkürzten Wärmeplanung gilt für alle deutschen Städte und Gemeinden, bei denen ersichtlich ist, dass keine umfassende Versorgung mit Fernwärme oder Wasserstoff möglich ist. Anders als für die Wärmeplanung bis 2026 oder 2028 bei kleineren Städten und Gemeinden, gibt es keine Verpflichtung zur verkürzten Wärmeplanung.