Gasnetzkonzession in Berlin geht an GASAG/NBB.
Bundesgerichtshof gibt der Klage der GASAG in der letzten Instanz recht
Die Klage der GASAG auf Abschluss des Konzessionsvertrages für das Berliner Gasnetz mit der NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg hatte Erfolg. Das Land Berlin ist vom Bundesgerichtshof (BGH) dazu verurteilt worden, das Angebot, das die NBB 2014 im Rahmen der Neuausschreibung der Gasnetzkonzession abgegeben hat, anzunehmen.
GASAG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Holtmeier: „Nach nun bald sieben Jahren der Ungewissheit freut sich die GASAG, wie seit 174 Jahren auf einer stabilen Basis die Energieversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen zu können. Gerne werden wir als Partner Berlins weiter in die klimaneutrale Zukunft der Stadt investieren.“
Im Rechtsstreit um die Neuvergabe der Gasnetzkonzession erging am 4. April 2019 das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin. Das Kammergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014, mit dem das Land Berlin verurteilt worden war, den Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit dem Landesbetrieb Berliner Energie oder einem durch Umwandlung des Landesbetriebs Berlin Energie hervorgegangenen Unternehmens zu unterlassen. Nachdem das Kammergericht die Revision nicht zugelassen hatte, legten GASAG/NBB Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.