Gas-Umlagen lassen den Gaspreis steigen.
GASAG gibt die ab Oktober geltenden, staatlich veranlassten Umlagen weiter.
Am Montag hat das Unternehmen Trading Hub Europe (THE), das Übertragungsnetzbetreiber im vergangenen Jahr zur gemeinsamen Organisation der deutschen Gasversorgung gegründet hatten, die Höhe der von der Bundesregierung beschlossenen Gasbeschaffungsumlage bekannt gegeben. Diese beträgt 2,88 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Mehrwertsteuer von 19%) und muss ab Oktober von den Energieversorgungsunternehmen abgeführt werden. Die GASAG gibt diese Umlage an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Auch die Kosten für die gesetzlich vorgesehene Speicherumlage, die auch erstmals ab Oktober fällig wird, sowie die gestiegene Bilanzierungsumlage wird an die Kunden eins zu eins weitergegeben.
Die Gasbeschaffungsumlage und die Speicherumlage wurden von der Bundesregierung eingeführt, um das Energiesystem stabil zu halten und die Versorgung über den Winter zu sichern. Die GASAG gibt ausschließlich die von der Politik beschlossenen neuen Umlagen sowie die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage weiter. Dadurch steigt der Arbeitspreis für Erdgas um insgesamt 3,63 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt stabil. Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung zahlen mit den drei Umlagen ab Oktober bei einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden für eine durchschnittliche Berliner Wohnungsgröße insgesamt 155,02 Euro im Monat. Das sind 36,30 Euro mehr im Monat und entspricht einer prozentualen Steigerung von insgesamt rund 30 Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt sich ein monatlicher Preis von rund 250 Euro. Das sind pro Monat rund 60,50 Euro mehr und ein Plus von 32 Prozent. Alle Preisangaben enthalten eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Sobald diese für Gas gesenkt wird, wird die GASAG auch den Endkundenpreis um die reduzierte Mehrwertsteuer senken.
Das sind die Umlagen ab Oktober
Die stark gestiegenen Einkaufspreise können den wirtschaftlichen Betrieb von Gasimporteuren sowie Weiterverteilern bis hin zur Insolvenz gefährden, weil diese die fehlenden Erdgasmengen aus Russland zu den aktuell sehr hohen Preisen auf dem europäischen Energiemarkt erneut einkaufen müssen. Das könnte wiederum negative Folgen für die gesamte Energieversorgung nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) die Rechtsgrundlage zu einer sog. Gasbeschaffungsumlage geschaffen. Mittels dieser Umlage sollen die gestiegenen Beschaffungskosten der Gasimporteure gleichmäßig über eine saldierte Preisanpassung auf alle ausgespeisten Gasmengen verteilt werden. Diese Umlage ist am Montag auf Netto 2,419 ct/kWh (Brutto 2,88 ct/kWh) von THE festgelegt worden und gilt ab dem 1. Oktober 2022.
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung zudem eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz geschaffen, die konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Gefüllte Speicher tragen dazu bei, dass im Winter auch bei einem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde eine neue (Gas-)Speicherumlage eingeführt. Auch diese Umlage wird erstmalig am 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh (Brutto 0,07 ct/kWh) erhoben.
Es ist Aufgabe des Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH, die gesamten Ein- und Ausspeisemengen von Erdgas im Marktgebiet zu bilanzieren und auszugleichen. Hierfür muss Gas gekauft oder verkauft werden (sog. Regelenergie). Durch diesen Ausgleich wird die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes gewährleistet. Die Bilanzierungsumlage wurde im Oktober 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von der zum Ausgleich benötigten Regelenergie zu decken. Diese Umlage bewegt sich aufgrund der aktuellen Marktsituation ab 1. Oktober 2022 auf einem relevanten Niveau. Sie steigt von 0 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh (Brutto 0,68 ct/kWh). Auch diese Umlage, die in die Beschaffungskosten einfließt, gibt die GASAG an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Zum 1. Oktober gibt die GASAG – wie beschrieben – ausschließlich die gesetzlich neu festgelegten Umlagen (Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage) sowie die erhöhte Bilanzierungsumlage weiter, d.h. keine weiteren Aufschläge für die inzwischen unabhängig von den Umlagen sprunghaft gestiegenen Beschaffungskosten. Das ist deshalb möglich, weil für das Jahr 2022 die wesentlichen Erdgasmengen für den bestehenden und bis zum Jahresende kalkulierten Kundenbestand schon eingekauft wurden. Die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage ermöglicht es nun den Vorlieferanten sich an die geschlossenen Verträge zu halten. Aktuell bewegen sich die Einkaufspreise beim Erdgas für die Jahre 2023 und 2024 aber mit über 200 Euro pro Megawattstunde in nie dagewesenen Höhen. Diese Einkaufspreise werden perspektivisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen, Preiserhöhungen in der Zukunft sind deshalb bei unveränderter Marktlage wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten. Auch in Zukunft wird die Grundlage der Preispolitik der GASAG sein, die zusätzlichen Belastungen für die Kundinnen und Kunden so gering wie möglich zu halten. Als Vertriebs- und Infrastrukturunternehmen erzielen wir auch – anders als aktuell teilweise im Erzeugungssektor - keine ungeplanten Zusatzerlöse.
Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Sollten Kundinnen und Kunden wegen der Umlagen in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice der GASAG auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. Die GASAG ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es aus Datenschutzgründen wichtig, dass sich betroffene Kunden früh beim Kundenservice melden.
Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug bietet die GASAG-Website in 13 Sprachen: Zahlungsverzug | GASAG.
Zählerstand übermitteln
Ein konkreter Zählerstand führt auch zu einer genauen Abrechnung. Damit ein Gaslieferant den Verbrauch nicht schätzen muss, sondern die Abrechnung auch wirklich verbrauchsgerecht erstellen kann, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Zählerstand dem Netzbetreiber mitteilen. In Berlin bietet die NBB Netzgesellschaft BerlinBrandenburg die App NetzinfoBB. Der Zählerstand kann auch online eingegeben werden unter Zählerstand erfassen - NBB Netzgesellschaft (nbb-netzgesellschaft.de).
Weitere wichtige Antworten zur Gasumlage finden sich auf den Seiten des BMWK: 220815 Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung (bmwk.de)
Weitere wichtige Informationen zum Gasspeicherumlage finden sich auf den Seiten der Bundesnetzagentur und der Trading Hub Europe:Bundesnetzagentur - Aktuelles - Verfahren der Beschlusskammer 7, Pressemitteilung (tradinghub.eu).